Sitzung vom 19. Januar 2017

Nouvelles du Comité central

FMH
Édition
2017/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2017.05488
Bull Med Suisses. 2017;98(12):360

Affiliations
Kommunikationsspezialistin, Abteilung Kommunikation der FMH

Publié le 22.03.2017

MARS (Modules Ambulatoires des Relevés sur la Santé) – Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen hat das Bundesamt für Statistik BFS den Auftrag, unter dem Projektnamen «Aufbau der Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung als Beitrag für ein integrales statistisches Gesundheitsinformationssystem», kurz MARS, ein Informationssystem aufzubauen und anschliessend zu betreiben. Der Zentralvorstand (ZV) verabschiedet die Stellungnahme zum Bearbeitungsreglement gemäss Art. 30c KVV. Die FMH heisst das vorliegende Reglement nicht gut – es bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
Reporting SAQM – Die Qualität sicherzustellen ist eine Kernaufgabe von Ärztinnen und Ärzten: Sie wollen ihre Patienten bestmöglich versorgen. Dies war stets ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit – und wird seit November 2012 durch die von der FMH gegründete Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin SAQM institutionell verankert. Der ZV nimmt das Reporting der Jahre 2013–2016 sowie die Stossrichtungen für die neue Legislatur 2017–2020 zur Kenntnis.
Praxiskostenbarometer 2017 – Die Ärzteschaft verfügt mit der Rollenden Kostenstudie RoKo der Ärztekasse und der Kantone über eine gute Datengrundlage, um die Entwicklung von Instrumenten zur Messung der Kostenentwicklung vorwärtszutreiben. Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie WIG der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW führte im Jahr 2015 erstmals im Auftrag von FMH und Ärztekasse eine Analyse der RoKo durch. Ziel war, die Datensammlung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen und zuhanden der Auftraggeber aussagekräftige Indices (Praxiskostenbarometer) zu entwickeln, die für die politischen tarifarischen Verhandlungen genutzt werden können. Der ZV beschliesst, die Aktualisierung des Praxiskostenbarometers für die Jahre 2017–2019 durch das WIG weiterzuführen.
Stellungnahme ST Reha 0.4 – Für die Vergütung der stationären Rehabilitation soll bis 2020 eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur bzw. ein grund­legend neues Tarifsystem erarbeitet werden. Der ZV verabschiedet die FMH-Stellungnahme, wonach insbesondere festgehalten wird, dass die Tarifstruktur 
ST Reha dem Anspruch «Einfachheit und Praktikabilität» gerecht werden muss.
Informationssicherheit – Für das Funktionieren der Gesellschaft gibt es wichtige Versorgungsinfrastrukturen. Neben Energie, Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Transport und Logistik gehört auch das Gesundheitswesen dazu. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung bietet einerseits neue Chancen, erhöht aber andererseits auch die Verletzbarkeit von Systemen. Der ZV beschliesst, die Mitglieder in den nächsten Monaten auf den sicheren Umgang mit der Informationstechnologie zu sensibilisieren.
Vernehmlassung zur Transplanta­tionsverordnung – Das Parlament hat im Juni 2015 verschiedene Änderungen des Transplantationsgesetzes beschlossen, die nun mit Anpassungen im Verordnungsrecht umgesetzt werden. Das aktuelle Revisionsprojekt umfasst die Konkretisierung der unzulässigen vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit der Spenderin oder des Spenders und die Verbesserung der finanziellen Ab­sicherung nach einer Lebendspende. Weitere Anpassungen der Verordnung sind nicht durch die Änderung des Transplantationsgesetzes bedingt. Der ZV unterstützt die Revision ohne Änderungsvorschlag.
Revision Altersgrenze Kontrolluntersuchung – Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des National­rates hat am 31. Oktober 2016 den Vorentwurf zu einer ­Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Gesetzesänderung soll eine parlamentarische Initiative umgesetzt werden. Sie bezweckt, die Alterslimite für periodische vertrauensärztliche Untersuchungen älterer Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von 70 auf 75 Jahre heraufzusetzen. Die in der Ärztekammer vertretenen Organisationen haben zu dieser Frage kontrovers Stellung genommen. Der ZV beschliesst, bei der Stellungnahme auf die fehlende wissenschaftliche Evidenz, welche Altersgrenze bezüglich Verkehrssicherheit optimal wäre, hinzuweisen.
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