Tribune
Méthadone ou torture?
Zusammenfassung
Das erste Mal hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zur Frage geäussert, ob heroinabhängige Personen im Freiheitsentzug ein Anrecht auf eine Substitutionsbehandlung mit Methadon haben. Gestützt auf den Artikel 3 der Konvention, welcher Folter und andere unwürdige Behandlungen verbietet, hat der Gerichtshof Folgendes entschieden: Der Staat, der kein Methadon zur Verfügung stellt, muss – anhand eines unabhängigen Gutachtens – beweisen, dass eine andere Behandlung dem Patienten besser hilft als die Substitution mit einem Opiat.
Im Folgenden werden die Bedeutung und die Grenzen dieses Entscheides dargelegt.
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